FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Winterdienst
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In der Liste der häufig gestellten Fragen, finden Sie Antworten zu allen Bereichen
des Winterdienstes
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In welchen Straßen wird von der Stadt Langenhagen geräumt?
Der Winterdienst erfolgt aufgrund des Niedersächsischen Straßengesetz (§§ 2 u. 52 NStrG) sowie der Straßenreinigungsverordnung und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Langenhagen. Die in der Winterdienstklasse B aufgeführten Straßen werden nur bei anhaltendem Schneefall geräumt. In welcher Straße gestreut und Schnee geräumt oder nur Schnee geräumt werden muss, ist in der Straßenreinigungsverordnung festgelegt. Die Straßen, in denen Räumung oder/und Streuung der Fahrbahnen durch den Winterdienst der Stadt Langenhagen erfolgt, sind im Winterdienstverzeichnis der Straßenreinigungssatzung aufgeführt (siehe unten).
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In welchem Umfang und in welcher Qualität besteht die Räumpflicht der Stadt?
Die Mitarbeiter der Stadt hält die Straßen befahrbar, eine Abfuhr des Schnees erfolgt nicht. Seit Beginn der Schneefälle sind die Mitarbeiter/innen mehrmals täglich und teils rund um die Uhr im Einsatz. In welcher Reihenfolge der Winterdienst auf den Straßen usw. erfolgt, ist dem Flyer zu entnehmen (A- und B- Straßen).
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Wo gibt es Probleme für die großen Räum- und Streufahrzeuge und wie können diese vermieden werden?
In engen Straßen mit vielen parkenden Kfz; Abhilfe: ggf./möglichst einseitig Parken. Seit die Schule wieder begonnen hat und für viele Mitbürger/innen auch eventuelle Kurzurlaube vorbei sind, besteht tagsüber in engen Straßen für die großen Räumfahrzeuge eine bessere Möglichkeit, auch dort zu schieben, wo es momentan nicht möglich ist bzw. war.
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Wo werden die Kleinfahrzeuge mit Schneepflügen eingesetzt?
Rad- und Fußwege an übergeordneten Straßen (innerhalb der Ortslage, bspw. Walsroder Straße, Bothfelder Straße, Godshorner Straße usw., vor Schulen und Kindertagesstätten, öffentlichen Flächen (z.B. Marktplatz).
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Wo leisten unsere Handkolonnen ihren Beitrag?
In Kreuzungsbereichen, Bushaltestellen und bei Querungshilfen.
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Wie viele Fahrzeuge und Mitarbeiter werden in welchem Umfang eingesetzt?
5 Groß- Räum- und Streufahrzeuge, 4 Schmalspurfahrzeuge, 5 Pritschen mit je 3 MA, insgesamt sind 28 Mitarbeiter/innen im Winterdiensteinsatz!
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Welche Fuß- und Radwege räumt die Stadt, welche fallen unter die Anliegerpflichten?
Die Stadt ist für die Rad- und Fußwege an übergeordneten Straßen (innerhalb der Ortslage, bspw. Walsroder Straße, Bothfelder Straße, Godshorner Straße usw.) zuständig, für die anderen die Anlieger.
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Müssen die Anwohner beider Seiten Schnee fegen? Wer wird in die Pflicht genommen?
In Straßen mit "einseitigem" Gehweg sind nur die Anlieger am Gehweg für diesen verantwortlich. Gem. StVO müssen Fußgänger die ggf. vorhandenen Gehwege nutzen. In Straßen ohne Gehweg sind die Anlieger zu beiden Seiten der Straße in der Winterdienstpflicht. Hier ist in einer erforderlichen Breite, mindestens jedoch auf einer Breite von 1,50 m entlang des Grundstücks zu räumen (s. auch Flyer).
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Wohin mit dem Schnee, wenn wenig Platz ist?
Den Schnee bitte nicht auf die Straße oder die Gossen schieben/fegen; das behindert den Verkehr und beim Räumen der Straße mit Großfahrzeugen wird der Schnee unweigerlich wieder auf den Fußweg zurückgeschoben! Ggf. (notfalls) ist der Schnee auf das eigene Grundstück zu schieben.
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"Dürfen" die Räumfahrzeuge Schnee in die Einfahrten bei der Räumung der Straße schieben? Haben die Bürger gegen die Stadt dann Schneebeseitigungsansprüche?
Beim Räumen lässt es sich leider nicht immer vermeiden, dass der Schnee wieder auf bereits gereinigten Wegen oder in Einfahrten landet, da der Schnee geschoben und nicht abtransportiert wird. Hier hat das Allgemeininteresse an befahrbaren Straßen Vorrang vor dem Einzelinteresse, eine Ersatzanspruch besteht nicht.
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Wer ist für den Winterdienst auf den Parkplätzen der Supermärkte und Einkaufszentren (Nahversorgungszentren) zuständig?
Hierbei handelt es sich um private Flächen, für die die Eigentümer zuständig sind.
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Wer kann zu bestimmten weitergehenden Fragen weiterhelfen?
Hier gibt der Flyer Hinweise auf Ansprechpartner/innen zu 4 verschiedenen Themenbereichen (s.u.)
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Wird das ordnungsgemäße Fegen von der Stadt kontrolliert?
Das Ordnungswesen der Stadt Langenhagen kontrolliert stichprobenweise die Durchführung des Winterdienstes auf Geh- und Radweg und geht konkreten Hinweise nach. Bei Mängeln werden die Anlieger zunächst durch den Einwurf einer Hinweiskarte zur Behebung der Mängel aufgefordert (s. auch Flyer).
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Was empfiehlt die Stadt als Streumittel?
Salz ist bis auf wenige Ausnahmefälle grds. verboten. Wir empfehlen alle in Frage kommenden abstumpfenden Mittel, wie Sand und Split, abhängig von der jeweiligen Situation vor Ort. Nähere Infos zu dem Thema sind ebenfalls den Flyern zu entnehmen. Außerdem kann aus den stadteigenen Streusandkisten kostenlos Sand für Streuzwecke entnommen werden kann. Dieser Service ist eine besondere freiwillige Leistung der Stadt. Die Standorte wurden so ausgewählt, dass die Streusandkisten flächendeckend im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Der Radius der Standorte beträgt im Regelfall ca. 500 m und ist somit für Jedermann gut erreichbar. Zudem kann Sand in haushaltsüblichen Mengen auch kostenlos auf dem städtischen Betriebshof zu den Öffnungszeiten (s. Flyer) abgeholt werden. Die Liste der Standorte finden Sie unten auf dieser Seite.
Unterlagen zum Download
Straßenreinigungsverordnung
Straßenreinigungssatzung
Weitere Informationen finden Sie in unseren Flyern
Informationen zum Winterdienst auf Geh- und Radwegen
Informationen zum Straßen-Winterdienst
Sie benötigen Streusand ?
Hier finden Sie eine Standortkarte mit den Streusandbehältern in Langenhagen sowie eine
Liste der Streusandkisten der Stadt Langenhagen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.se-langenhagen.de.
