Die Stadt empfiehlt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, vorgegebene Zahlungstermine unbedingt einzuhalten. Schon bei einer um wenige Tage verspäteten Zahlung können kraft Gesetzes Säumniszuschläge entstehen, zu deren Festsetzung die Stadt Langenhagen verpflichtet ist. Bei Nichtzahlung entstehen weitere Kosten für die Mahnung, Vollstreckung und Einziehung der Forderung. Dieses können ggf. auch die Kosten für eine Türöffnung, eine Pfändung oder gar auch einer Zwangsversteigerung sein. Alle Aufwendungen hierfür sind zusätzlich in voller Höhe vom Schuldner zu erstatten.
Auch Forderungen anderer Behörden, der IHK und der GEZ werden durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Langenhagen vollstreckt.
Zur Vermeidung eines Zahlungsverzuges bei lfd. Forderungen der Stadt, können Sie gerne eine Einzugsermächtigung erteilen. Entsprechende Formulare werden mit den Bescheiden versandt, bei Bedarf können Sie diese Formulare auch jederzeit im Fachdienst Kasse und Vollstreckung im 2. OG des Rathauses erhalten.
