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Abwicklung und Abrechnung

Die finanzielle Zuwendung wird — ggf. in Teilbeträgen — so ausgezahlt, wie es der Projektträger in dem Antrag in Abstimmung mit dem Präventionsrat festgelegt hat.

Macht der Projektträger falsche Angaben oder hält er die Auflagen des Präventionsrates nicht ein, so ist der Präventionsrat berechtigt, eine bewilligte Zuwendung nicht auszuzahlen oder zu kürzen und eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückzufordern.

Nach Beendigung des Projektes/ der Maßnahme legt der Zuwendungsempfänger dem Präventionsrat einen schriftlichen Abschlussbericht vor und belegt die zweckgerichtete Verwendung der gewährten Mittel.
Der Bewilligungsempfänger hat spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme einen Verwendungsnachweis in Form einer Abrechnung, die alle Einnahmen und Ausgaben enthält, zur Prüfung vorzulegen.

Überzahlungen sind an den Präventionsrat zurück zu erstatten.

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