Nach dem Erlöschen der niedrig pathogenen aviären Influenza – auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt – im Landkreis Cloppenburg am 17. Februar 2009 hat die Region Hannover mit Allgemeinverfügung vom 18. Februar die Freilandhaltung von Geflügel wieder zugelassen. Lediglich in insgesamt 15 meist kleineren Bereichen muss Geflügel weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtung gehalten werden. Dabei handelt es sich um Gewässer und deren Uferbereiche sowie andere Flächen, auf denen sich vermehrt Wat- und Wasservögel aufhalten – zum Beispiel die Bereiche rund um den Silbersee und Wietzesee in Langenhagen, die Meerbruchswiesen in Neustadt oder das Garbser Moor in Garbsen. Soweit bekannt, wird in diesen Gebieten jedoch kein Geflügel gehalten, so dass kein Geflügelhalter von dieser teilweisen Weitergeltung der Stallpflicht betroffen sein dürfte.
Genaue Karten der Gebiete können im Internet unter www.hannover.de eingesehen werden. Die Allgemeinverfügung wird am Montag, den 23. Februar, veröffentlicht und tritt am folgenden Tag in Kraft. Es bestehen jedoch keine Bedenken, dass Geflügel schon vor dem offiziellen Inkrafttreten wieder ins Freie gelassen wird.
V.i.S.d.P. Region Hannover
