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Aufgrund der wetterbedingten intensiveren Nutzung der öffentl. Park,- Grün- und Erholungsanlagen wird daraufhin gewiesen, dass Hunde dort generell an der Leine zu führen sind. Hiervon abweichende Regelungen können an den Eingängen der entsprechenden Anlage entnommen werden.
Auf den ausgewiesenen Hundeauslaufflächen am Silbersee, Wietzepark, Brinker Park, Wiesenpark und Stadtpark (Rieselfelder) gilt hingegen für Vierbeiner ganzjährig "Leinen los".

Ferner ist das Grillen in den öffentl. Park,- Grün- und Erholungsanlagen strengstens verboten und nur in den beiden ausgewiesenen Grillflächen am Silber- und Waldsee erlaubt. Auch ist es untersagt die jeweiligen öffentlichen Anlagen mit motorbetriebenen Fahrzeugen zu befahren. Damit alle Nutzer weiterhin Freude an den öffentlichen Anlagen haben, wird zudem an die ordnungsgemäße Entsorgung oder Mitnahme der Abfälle, insbesondere des Hundekots, erinnert.

Auch besteht seit dem 01.04. bis einschl. 15.07. Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit, so dass in dieser Zeit Hunde im Wald und in der freien Landschaft grundsätzlich nur an der Leine geführt werden dürfen. Dies gilt u. a. im Forst Kananohe, Stadtwald, Wietzepark (ausgenommen die Hundeauslauffläche).
Diese strikte Anleinpflicht soll wildlebende Tiere in der Brutzeit vor Gefährdungen schützen. Es sei darauf hingewiesen, dass auch Hunde, die nicht wildern, freilaufend eine Störung der zu schützenden Tiere darstellen.

Die verstärkt stattfindenden Kontrollen werden vom Fachdienst Ordnungswesen zu unterschiedlichen Tages- und Uhrzeiten durchgeführt. Bei Verstößen werden gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen. Auch ist die Einleitung eines Bußgeldverfahrens mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,-- € möglich.