- für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
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20
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v. Hundert der Bruttokasse |
- für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen
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75,00 €
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pro Monat |
- für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit an anderen Aufstellorten
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40,00 €
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pro Monat |
- für Gewalt- oder Kriegsspielgeräte
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600,00 €
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pro Monat |
- für Bildschirmgerät z.B. Internet PC
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20,00 €
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pro Monat |
- für Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen, etc.
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26 %
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des Eintrittspreises |
- Pauschalsteuer nach Größe des Raumes
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0,65 - 1,30 €
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je 10 m"
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