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Vergnügungssteuer

Die Steuersätze betragen 


  • für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
     

  20

 v. Hundert der Bruttokasse
  • für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen
                                               

   75,00 €

 pro Monat
  • für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit an anderen Aufstellorten
     

    40,00 €

 pro Monat
  • für Gewalt- oder Kriegsspielgeräte
     

 600,00 €

 pro Monat
  • für Bildschirmgerät z.B. Internet PC 
     

   20,00 €

 pro Monat
  • für Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen, etc.
     

  26 %

 des Eintrittspreises
  • Pauschalsteuer nach Größe des Raumes
     
     

0,65  - 1,30 €

 je 10 m"

 

 

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