Kita Krähenwinkel
Unser Auftrag
Unser Auftrag ist es die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder familien- ergänzend und unterstützend zu begleiten.
Die Kita unterliegt Rechten und Gesetzen, die für alle Einrichtungen in Niedersachsen verpflichtend sind:
- Grundrechte Bürgerliches Gesetzbuch (BGB § 6 Absatz 2)
- Bundesgesetzgebung (KJHG)
- Sozialgesetzbuch VIII § 8a
- Ländergesetzgebung für KiTas (KiTaG)
- Niedersächsischer Orientierungsplan für Bildung und Erziehung mit ergänzenden Handlungsempfehlungen
Dies bedeutet für uns Mitarbeitenden der Kita Krähenwinkel, allen Kindern eine möglichst gute soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklungsmöglichkeit zu bieten.
Uns ist klar, dass wir Bildungsprozesse bei den Kindern nicht erzwingen können, sondern ihnen Möglichkeiten bieten, sich individuell ihre Lebenswelt, zu erforschen und zu erobern und zu verstehen.
Gemäß unserer demokratischen Verfassung und der UN-Kinderechte und unserem Bildungsverständnis werden die Rechte des einzelnen Kindes auf Entfaltung gewährleistet.